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Einleitung PDF Drucken E-Mail
Die Begeisterung für Automobile begleitet RA Gotthardt von jung an.
Aus dieser Begeisterung ergab sich zwangsläufig die auf Verkehrsrecht erfolgte Spezialisierung der anwaltlichen Tätigkeit.
Mit der Sammlung von Fahrzeugen hat RA Gotthardt bereits vor mehr als 20 Jahren begonnen.
Seine Fahrzeugsammlung umfaßt neben Klassikern diverse Oldtimer sowie Supersportwagen.
RA Gotthardt hat bei einem Teil seiner Klassiker und Oldtimer die Restauration selbst durchgeführt und verfügt somit neben der hochqualifizierten rechtlichen Fachkenntnis auch über jahrelange Erfahrung mit Fahrzeugen und Fahrzeugtechnik.
RA Gotthardt ist deshalb in der Lage, sowohl rechtliche als auch technische Fragen bspw. in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zu beantworten und zu beurteilen.

Gerade im Rahmen außergerichtlicher sowie gerichtlicher Auseinandersetzungen kommt es erfahrungsgemäß neben der rechtlichen Beurteilung auch immer wieder auf technische Beurteilungsfähigkeiten an, die Grundlage ist für die rechtliche Beratung, so u.a. bei der Beurteilung von Sachverständigengutachten etc. sind.
Die Beurteilung von technischen Fragen können bspw. von Gerichten nur dann sachgerecht in der Urteilsfindung Niederschlag finden, wenn diese transparent und verständlich dargelegt und erörtert werden.
Insbesondere auch bei einem Unfall oder Unfall mit einem Oldtimer stellt sich die Frage der richtigen Schadensberechnung sowie der Unfallanalyse.
Auch hier kann eine sachgerechte und an den Interessen des Mandanten ausgerichtete Beratung nur bei Kenntnis der sich insbesondere in den letzten Monaten stark veränderten Rechtsprechung erfolgen.
Gerade im Bereich der Schadensabrechnung bei einem echten/unechten Totalschaden.

Ersatz Nutzungsausfall auch bei Vorsteuerabzugsberechtigung, Ersatz Mietwagenkosten etc. bei Unfallersatztarif/Normaltarif, verschiedenartige Besteuerung von Wiederbeschaffungs- und Restwert, Haltefrist bei echtem/unechtem Totalschaden, Mitverschulden etc. ist eine interessenwahrende Abwicklung ohne Einschaltung eines im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes heute nicht mehr möglich.
Entsprechende umfassende Rechtskenntnisse sowie die Beurteilung technischer Fragen ist insbesondere auch unabdingbar bei Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten.
Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides erfordert die Überprüfung in formal-rechtlicher Hinsicht und daneben die Beurteilung der Frage, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Meßsystem ordnungsgemäß funktioniert hat. Hierbei ist die Kenntnis über die Funktionsweise des jeweiligen Meßsystems unabdingbare Voraussetzung, die Messung qualifiziert anzugreifen.
Beim Vorwurf aus dem Bereich des Verkehrsstrafrecht gilt das vorstehend Gesagte.
Auch hier bedarf es der sachgerechten Würdigung unter Berücksichtigung aller Aspekte, insbesondere der aktuellen Rechtsprechung ebenso wie auch im Verkehrsverwaltungsrecht, respektive Recht der Fahrerlaubnis/Führerscheins.
 
© Rechtsanwalt Gotthardt