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Rechtsanwalt Jörg Gotthardt ist seit dem Jahre 1995 als Rechtsanwalt tätig.

RA Gotthardt ist

Fachanwalt für Verkehrsrecht

und

Fachanwalt für Arbeitsrecht

und hat als einer der ersten Anwälte in Deutschland den Fachanwalt für Verkehrsrecht erworben. Er hat hierzu besondere praktische Erfahrung und besondere Kenntnisse insbesondere auf den Gebieten Verkehrszivilrecht, Kfz-Kaufrecht und Leasing, Kfz-Schadensrecht, Unfallregulierung, Verwaltungsrecht nebst Fahrerlaubsnisrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht nachgewiesen.

 
© Rechtsanwalt Gotthardt